Gewerbeangelegenheiten
Terminvereinbarung unter der Telefonverbindung: 06897 508 350
Gewerbeanmeldung
Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes zeitnah anzuzeigen.
Voraussetzungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden | ||
Einzelunternehmung | Je nach Gegenstand der Einzelunternehmung sind evt. zusätzlich Bestätigung über Eintragung in die Handwerksrolle, Maklererlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus Gewerbezentralregister etc. vorzulegen | 45 € |
Eingetragener Kaufmann (eK) | Wie Einzelunternehmung - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich | 45 € |
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) | Wie Einzelunternehmung- allerdings sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet. Anmeldung in Vollmacht und Kopie des Personalausweises ist möglich. | 45 € pro Gesellschafter |
Offene Handelsgesellschaft (OHG) | Wie GbR - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich. | 45 €pro Gesellschafter |
Kommanditgesellschaft (KG) |
Personalausweis, Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugesund ggf. notwendige Erlaubnisse | 45 € |
Kapitalgesellschaften | Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder, wenn die Eintragung im Handelsregister noch nicht erfolgte, eine Kopie des notariellen Gesellschaftsvertrages sowie ggf. notwendige Erlaubnisse (Maklererlaubnis etc.) | 45 € pro Gesellschafter |
Zum Nachweis eines Betriebssitzes in Sulzbach erbitten wir – sofern Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine schriftliche, kurze Einverständniserklärung des Hauseigentümers.
Bei Gewerbeanmeldung von ausländischen Staatsangehörigen ist eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen.
Ein in einem ausländischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen hat die entsprechenden Eintragungsunterlagen nebst deutscher Übersetzung (von vereidigtem Übersetzer) vorzulegen.
Gewerbeabmeldung
Voraussetzungen | Notwendige Unterlagen | Gebühr |
gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden | 25 € | |
Berechtigte Personen | bei GbR sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet und haben sich mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen | GbR/OHG/Kapitalgesellschaften 25 € pro Gesellschafter |
Gewerbeummeldung
Bei GbR oder OHG ist die entsprechende Ummeldung für jeden Gesellschafter zu tätigen.
Bei Ummeldung in eine neue Anschrift erbitten wir zum Nachweis eines Betriebssitzes in Sulzbach – sofern der neue Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine schriftliche, kurze Einverständniserklärung des Hauseigentümers.