Beigeordnete
Die Beigeordneten sind die Vertreter des/r Bürgermeisters/in bei dessen Verhinderung. Der/die erste Stellvertreter/in trägt die Bezeichnung Erste/r Beigeordnete/r. In Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern, in denen der/die Bürgermeister/in die Bezeichnung Oberbürgermeister/in trägt, führt der/die Erste Beigeordnete die Amtsbezeichnung Bürgermeister/in. Auch hier handelt es sich lediglich um eine unterschiedliche Bezeichnung, die Rechtsstellung bleibt gleich. Die Zahl der Beigeordneten beläuft sich auf einen oder zwei. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern kann die Zahl, je nach der Höhe der Einwohnerzahl, durch Beschluss des Gemeinderates bis auf sieben Beigeordnete erhöht werden.
Die Stadt Sulzbach/Saar hat zwei ehrenamtliche Beigeordnete:
- Erste Beigeordnete: Daniela Morsch
- Beigeordneter: Andreas Latz
Die Beigeordneten sind zu unterscheiden in hauptamtliche und ehrenamtliche Beigeordnete. Hauptamtliche Beigeordnete können nur in Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern berufen werden. Die Stelle des hauptamtlichen Beigeordneten ist öffentlich auszuschreiben, wobei bestimmte, je nach Einwohnerzahl variierende, Eignungsvoraussetzungen zu berücksichtigen sind. Sie werden vom Stadtrat für die Dauer von 10 Jahren gewählt und sind, wie der/die Bürgermeister/in, kommunale Wahlbeamte auf Zeit. Im Stadtrat haben hauptamtliche Beigeordnete kein Stimmrecht.
Ehrenamtliche Beigeordnete sind Ehrenbeamt(e)/innen und werden aus der Mitte des Stadtrates gewählt. Dies hat zur Folge, dass nur Ratsmitglieder in dieses Ehrenamt gewählt werden können. Eine bestimme Befähigung ist für ehrenamtliche Beigeordnete nicht erforderlich, auch ist ihr Amt an keine Altersgrenze gebunden. Bei der Wahl ist die Reihenfolge der Beigeordneten festzusetzen. Ehrenamtliche Beigeordnete bleiben Mitglieder des Stadtrates. Führen Sie in Vertretung des/r Bürgermeisters/in den Vorsitz in einer Sitzung des Stadtrates, so haben sie ein Stimmrecht. Das Gleiche gilt für Sitzungen der Ausschüsse, in die sie als Mitglied gewählt sind. Ehrenamtliche Beigeordnete werden für die Amtszeit des Stadtrates gewählt. Die bisherigen ehrenamtlichen Beigeordneten führen jedoch die Amtsgeschäfte nach Beendigung der Amtszeit des Gemeinderates bis zur Ernennung der neuen ehrenamtlichen Beigeordneten weiter.