Kommunal- und Europawahl 2024
Stichwahl zum / zur Regionalverbandsdirektorin / Regionalverbandsdirektor am 23. Juni 2024
ONLINE-BEANTRAGUNG DER BRIEFWAHLUNTERLAGEN AB DONNERSTAG, 13. JUNI MÖGLICH
Briefwahl – Bitte beachten Sie nachfolgende Informationen zur Briefwahl
Bei der Wahl zum / zur Regionalverbandsdirektorin / Regionalverbandsdirektor konnte keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreichen, sodass es am Sonntag, 23. Juni 2024 zu einer Stichwahl kommt.
Ab Donnerstag, 13. Juni 2024 ist hierfür die Online-Beantragung der Briefwahl wieder freigeschaltet und endet am Mittwoch, 19. Juni 2024, 18 Uhr.
Sie können jedoch auch weiterhin im Wahlbüro (Rathaus Sulzbach, Zimmer 118) bis Freitag, 21.06.2024, 18.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
Wir raten dringend bereits jetzt zu einer persönlichen Beantragung vor Ort, da der rechtzeitige Zugang der Briefwahlunterlagen bei Postversand nicht in jedem Fall sichergestellt werden kann.
Wer allerdings bereits für die Wahl am 09.06.2024 Briefwahl beantragt hatte, bekommt für die Stichwahl automatisch einen gelben Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugeschickt. Es ist somit in diesen Fällen keine erneute Beantragung der Briefwahlunterlagen notwendig.
Beachten Sie vor allem beim Rückversand der Briefwahlunterlagen an das Wahlbüro auch die Postlaufzeiten und senden Sie Ihren Wahlbrief daher schnellstmöglich nach Erhalt zurück. Es besteht auch die Möglichkeit diesen persönlich im Wahlbüro abzugeben oder in einen Briefkasten des Rathauses einzuwerfen.
Wahlbenachrichtigung
Für alle, die am 09.06.2024 bei den Europa- und Kommunalwahlen im Wahllokal gewählt hatten und dies bei der Stichwahl am 23. Juni 2024 auch wieder tun wollen, ist die damalige Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Ihre Wahlbenachrichtigung der Hauptwahl behält ihre Gültigkeit, neue Wahlbenachrichtigungen werden nicht versendet.
Wenn diese nicht mehr verfügbar ist, reicht auch der Personalausweis bzw. bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern der Identitätsausweis.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Wahlbüros der Stadt Sulzbach/Saar gerne zur Verfügung.
Ihr Wahlamt erreichen Sie zu den üblichen Öffnungszeiten unter den Telefonnummern
06897/508-113, -105 und -130.
Die Ergebnisse der Kommunalwahlen sind derzeit vorläufige Ergebnisse, bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses im Gemeindewahlsauschuss.
Europawahl für Unionsbürger in Deutschland
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Eu-ropäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutsch-land an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft auto-matisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawah-len/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html. oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Mit freundlichen Grüßen
der Bürgermeister
Michael Adam
Dear citizens,
The 10th direct elections to the European Parliament are being held in the EU on 06th to 09th June 2024. In Germany, these elections will take place on Sunday, 09th June 2024.
Union citizens from other EU Member States who live in Germany may vote in either their home Member State or in Germany as their Member State of residence, but everyone may only vote once.
To vote in Germany, you must be registered in your place of residence in Germany. Once registered, you will automatically be notified of future European elections.
To register, you must apply at the town or city hall of your place of residence by Sunday,19th May 2024 at the latest.
You may also register by mail to the municipality of your place of residence. (Please note the official opening hours and time needed for mail delivery!).
For a registration form and information sheet, please visit www.bundeswahlleiter.de/eu-ropawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html. or your municipal administration.
You will find more information about voting in all the official EU languages at www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Yours sincerely
Michael Adam