Inhalt

Führerschein

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
Hauptwohnsitz in Sulzbach Gültiger Personalausweis oder Reisepass 44,70 €
Antragsteller war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis Biometrisches Passfoto 35x45 mm  
persönliche Vorsprache Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe  
  Sehtest  
  Name und Anschrift der Fahrschule  

Begleitetes Fahren mit 17 "Bf17"

Seit dem 1. Januar 2011 besteht die Möglichkeit des begleiteten Fahrens. Teilnehmer können dann nach erfolgreicher Vollausbildung für Klasse B und BE bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines Führerscheininhabers, der die Funktion eines Beraters besitzt, selbständig Auto fahren.
Antragstellung: frühestens mit 16,5 Jahren

Notwendige Unterlagen: Personalausweis, Sehtest, Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe, Name und Anschrift der Fahrschule, Biometrisches Passfoto, Antrag zur Teilnahme (wird von der  Führerscheinbehörde bei Antragsstellung ausgehändigt) am Führerschein ab 17 unterschrieben vom Antragsteller und dessen Erziehungsberechtigten (Ausweise der Eltern vorlegen) und je Begleitperson eine von dieser unterschriebene Anlage zum Antrag und dessen Ausweis sowie Führerschein. (Ausweise und Führerscheine können selbstverständlich auch in Kopie vorgelegt werden)

Voraussetzung Begleitperson: Alter: mind. 30 Jahre, mind. 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3/B und nicht mehr als 1 Punkt. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht beschränkt. Sie sind mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten veränderbar. Auch Nichtinländer können Begleitperson sein.

Zusatzinformationen: Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland, enthält kein Foto und gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Begleitperson muss ihren Führerschein ebenfalls mitführen.

Erweiterung von Führerscheinen: A-Klassen und B-Klassen

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen  Gebühr
Hauptwohnsitz in Sulzbach Gültiger Personalausweis oder Reisepass  43,90 €
persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto
35x45 mm
 44,70 € bei Führerschein auf Probe
  Führerschein  
  Sehtest  
  Name und Anschrift der Fahrschule  

  Erweiterung von Führerscheinen: C/CE-Klassen

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
Hauptwohnsitz in Sulzbach Gültiger Personalausweis oder Reisepass 43,90 €
Antragsteller ist im Besitz der Klasse B Biometrisches Passfoto
35x45 mm
44,70 €
bei Führerschein auf Probe
persönliche Vorsprache Führerschein  
Berufskraftfahrer-Qualifikation (s. Hinweis unten)   32,50€  bei Eintragung Schlüsselzahl 95 (Schl. 95)
  Augenärztliches Gutachten  
  Ärztliche Bescheinigung  
  Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe  
  Name und Anschrift der Fahrschule  

Unter Vorlage der entsprechenden Zertifikate wird die Bestätigung (wenn erforderlich) über die Ausbildung im Führerschein eingetragen.

Umstellung von Führerscheinen alten Rechts auf den Kartenführerschein

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
Hauptwohnsitz in Sulzbach Gültiger Personalausweis oder Reisepass 25,30 €
persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto
35x45 mm
 
  Führerschein  

Falls der Führerschein nicht in Sulzbach ausgestellt wurde, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an 06897 / 508-102.

Umstellung der alten Klasse 2 ab 50 Jahre/Verlängerung C, CE

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
Hauptwohnsitz in Sulzbach Gültiger Personalausweis oder Reisepass  43,90 €
Führerschein Klasse 2 (alt)
Führerschein C/CE
Biometrisches Passfoto
35x45 mm
 
persönliche Vorsprache Führerschein  
Berufskraftfahrerqualifikation (s. Hinweis unten)   32,50 €bei Eintragung Schlüsselzahl 95 (Schl. 95) 
  Ärztliche Bescheinigung  
  Augenärztliches Gutachten   
  Nachweis der Fahrpraxis   

Falls der Führerschein nicht in Sulzbach ausgestellt wurde, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an 06897 / 508-102.

Unter Vorlage der entsprechenden Zertifikate wird die Bestätigung (wenn erforderlich) über die Ausbildung im Führerschein eingetragen.

Erteilung / Erweiterung der Führerscheinklassen D (Omnibus / D1, D1E, D, DE)

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
  • Hauptwohnsitz in  Sulzbach
  • Führerschen Klasse B
  • persönliche Vorsprache
  
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto 35x45 mm
  • Führerschein
  • Ärztliches Gutachten
    (z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
  •  
  • Augenärztliches Gutachten
  • Bescheinigung über Reaktionstest
44,70 €
Falls der Führerschein nicht in Sulzbach ausgestellt wurde, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an 06897 / 508-102.

Umschreibung ausländischer Führerscheine

Bitte setzen Sie sich vorab mit dem Bürgeramt in Verbindung.
Führerschein (Fahrerlaubnis) zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw-Ausflugsverkehr)
 
Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
  • Hauptwohnsitz in Sulzbach
  • Fahrerlaubnis B
  • persönliche Vorsprache
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Karten-Führerschein
  • Ärztliches Gutachten
    (z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
  • Augenärztliches Gutachten
  • Bescheinigung über Reaktionstest
    (für Personen ab 50 Jahre u. bei Erst-Antrag)
  • Bei KTW: Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
 45,70 €

 Verlust des Führerscheins 

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
Hauptwohnsitz in Sulzbach Gültiger Personalausweis oder Reisepass 34,30 €
persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto
35x45 mm
Fahrerlaubnis

Falls der Führerschein nicht in Sulzbach ausgestellt war,

Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an 06897 508 102

  bei Diebstahl: Anzeige von der Polizei  
  Auf Wunsch: vorläufiger Fahrausweis + 10 €

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice

Einwohnermeldeamt

Sulzbachtalstraße 81
66280 Sulzbach/Saar

Dokumente