Sterbefall
Das Standesamt Sulzbach/Saar ist für die Beurkundung von Sterbefällen, welche sich in Sulzbach/Saar und dazugehörigen Stadtteilen Altenwald, Brefeld, Hühnerfeld, Neuweiler und Schnappach ereignen, zuständig.
Ein Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Vom Gesetz ist festgelegt, wer zur Anzeige verpflichtet ist und in welcher Reihenfolge:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Verstirbt eine Person im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim, so erfolgt die Anzeige durch den Träger der entsprechenden Einrichtung.
Wurde ein Bestattungsunternehmen mit der Bestattung beauftragt, wird dieses für Sie die Formalitäten beim Standesamt erledigen.
Zur Beurkundung müssen dem Standesamt folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung
- die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz
- eine ärztliche Bescheinigung über den Tod
Gebühren
Sterbeurkunde |
11,00 € |
Jede weitere Sterbeurkunde die zeitgleich erstellt wird |
5,50 € |
Sterbeurkunde für Zwecke der Sozialversicherung |
gebührenfrei |
begl. Auszug aus dem Sterberegister |
11,00 € |
Jeder weitere Auszug aus dem Sterberegister, der zeitgleich erstellt wird |
5,50 € |
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes Sulzbach/Saar unter der Telefonnummer 06897/508 - 150 und - 151 zur Verfügung.