Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszüge
Führungszeugnis
Um ein Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie in Sulzbach gemeldet sein.
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.
- wird ein erweitertes Führungszeugnis beantragt muss das Schreiben aus dem dies hervorgeht vorgelegt werden
- soll das Führungszeugnis/erweiterte Führungszeugnis kostenfrei beantragt werden muss der Verwendungszweck belegt werden
- soll das Führungszeugnis/erweiterte Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden muss die vollständige Adresse vorgelegt werden
Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister kann mehrere Wochen andauern.
Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und gegebenenfalls Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).
Gebühr: 13 €
Gewerbezentralregisterauszüge
Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge sind beim Bürgeramt des Wohnortes des Antragstellers/der Antragstellerin zu beantragen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Sulzbach haben, sprechen Sie bitte persönlich mit Ihrem Personalausweis oder ihrem Reisepass in Bürgamt vor. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig. Sollten auf Grund des Gewerbezweckes Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister benötigt werden, so können diese nur in der Form der „Belegart O“ (für Behördenzwecke) bei der Gewerbemeldestelle berücksichtigt werden.
Bei Beantragung eines Führungszeugnisses / Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart O wird das Bürgeramt umgehend die Übersendung der Dokumente durch das Bundesamt für Justiz direkt an die Gewerbemeldestelle veranlassen. Hierfür ist es zwingend notwendig, dass Sie die genaue Anschrift der Behörde angeben können. Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und polizeiliche Führungszeugnisse werden von der Gewerbemeldestelle bis 3 Monate ab Ausstellungsdatum anerkannt.
Die Bearbeitung beim Bundeszentralregister kann bis zu 4 Wochen dauern. Daher wird Ihnen empfohlen, diese rechtzeitig vor dem beabsichtigen Beginn der Tätigkeit zu beantragen.
Gebühr: 13 €