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Kirchenaustrittserklärung

Austrittserklärung

Seit 01.06.2026  können Einwohner der Stadt Sulzbach/Saar und den dazugehörigen Stadtteilen Altenwald, Brefeld, Hühnerfeld, Neuweiler, Schnappach beim Bürgermamt/Einwohnermeldeamt den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, persönlich erklären.

Im Termin müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Die Angaben zur Ihrer Taufe und dem Taufort sind freiwillig, und dienen der Verwaltungserleichterung bei der betreffenden Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.

Kirchenaustritt von Kindern

  • Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben die Eltern bzw. der sorgeberechtigte Elternteil die Austrittserklärung ab.
  • Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Austrittserklärung ihrer Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils ausdrücklich zustimmen.
  • Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Austrittserklärung ohne Zustimmung ihrer Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils abgeben.

Gebühr

Kirchenaustritt

32,00 €

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Angliederung des Standesamtes Sulzbach an den Standesamtsbezirk St. Ingbert wenden Sie sich bitte für Auskünfte zu Eheschließungen, Geburten, Sterbefällen und Urkunden  an das Standesamt St. Ingbert: standesamt@st-ingbert.de und Infotelefon: 06894/13-145.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice

Einwohnermeldeamt

Sulzbachtalstraße 81
66280 Sulzbach/Saar