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Öffentliche Ausschreibung - Verkauf eines kommunalen Objektes

Das Verkaufsobjekt liegt im zentralen innerstädtischen Mischgebiet von Sulzbach/Saar mit fußläufig erreichbaren Versorgungs-, Dienstleistungs- und ÖPNV-Angeboten. Die Ecklage an Bahnhofstraße und Lazarettstraße ist städtebaulich markant und bietet vielseitige Möglichkeiten.

1. Allgemeine Angaben
Die Stadt Sulzbach beabsichtigt den Verkauf des nachfolgend beschriebenen Objekts mit Grundstück:

  • Lage: Bahnhofstraße 21 Sulzbach „Kirner Eck“
  • Flur / Flurstück / Grundstücksgröße:

Gemarkung Sulzbach, Flur 1, Flurstück 48/2, Fläche 63 m²;
Gemarkung Sulzbach, Flur 1, Flurstück 48/1, Fläche 7 m²;
Gemarkung Sulzbach, Flur 1, Flurstück 48/4, Fläche 222 m²;
Gemarkung Sulzbach, Flur 1, Flurstück 46/2, Fläche 1 m²;
Gemarkung Sulzbach, Flur 1, Flurstück 46/3, Fläche 487 m²;
Gemarkung Sulzbach, Flur 1, Flurstück 47/2, Fläche 95 m²

  • Derzeitige Nutzung:

- Wohnnutzung, keine Nutzung
- Gewerbliche Nutzung: Tafel Sulzbach

  • Planungsrechtliche Einordnung: § 34 BauGB – Faktisches Mischgebiet
  • Erschließung: gesichert
  • Bodenwert: ca. 88.000 €
  • BGF: ca. 1.860 m² / NUF: ca. 1.394,17 m²

2. Zielsetzung der Stadt
Die Stadt Sulzbach verfolgt mit dem Verkauf insbesondere folgende Ziele:

  • z. B. Wohnbebauung / gewerbliche Entwicklung / städtebauliche Aufwertung
  • ggf. soziale oder stadtentwicklungspolitische Ziele

3. Kaufpreis / Gebotsverfahren

  • Der Verkauf erfolgt nach Auswertung der Vergabekriterien (in %-Sätzen), mindestens jedoch zum Verkehrswert.
  • Der Verkehrswert wurde durch ein Gutachten des Gutachterausschusses ermittelt und beträgt:

252.000 €

Die Stadt Sulzbach behält sich vor, unter Auswertung der Vergabekriterien den Zuschlag zu erteilen.

4. Anforderungen an die Bewerbung
Interessenten werden gebeten, folgende Unterlagen einzureichen:

  • Kaufpreisangebot
  • Beschreibung des Nutzungskonzepts
  • ggf. Bau- oder Nutzungsskizzen
  • Zeitplan für die Umsetzung
  • Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

5. Vergabekriterien
Die Auswahl erfolgt nach folgenden Bewertungskriterien:

  • Kaufpreisangebot 35%
  • Qualität und Plausibilität des Nutzungskonzepts 35%
  • städtebauliche Einfügung 10%
  • Realisierbarkeit (Zeit, Finanzierung) 20%

6. Vertragsbedingungen
Der Kaufvertrag wird insbesondere folgende Regelungen enthalten:

  • Bauverpflichtung: innerhalb von 3 Jahren
  • Grundbuch: Eintragung einer entsprechenden Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten der Stadt Sulzbach
  • Nutzungsbindung: entsprechend dem vorgelegten Nutzungskonzept
    beispielsweise als studentische und allgemeine Wohnnutzung, Beherbergungsnutzung, Tagespflegeeinrichtungen für Kinder und für Senioren, allgemeine stationäre Pflegeeinrichtungen, medizinische Versorgungseinrichtungen und Gastronomie
  • Übernahme: Notar- und Nebenkosten durch den Käufer
  • Haftungsausschluss der Stadt Sulzbach: Es sollen insbesondere nachfolgende Haftungsausschlüsse im Rahmen des gesetzlich möglichen vereinbart werden. Näheres regelt der notarielle Kaufvertrag. Die Stadt Sulzbach haftet nicht für den Zustand des Gebäudes im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Sie übernimmt keine Gewähr oder Haftung für den gegenwärtigen und zukünftigen baulichen, technischen oder genehmigungsrechtlichen Zustand des Gebäudes sowie für die Eignung des Objekts für einen bestimmten Nutzungszweck oder eine konkrete Projektentwicklung. Interessenten sind verpflichtet, eigenverantwortlich sämtliche für ihre geplante Nutzung erforderlichen Prüfungen, insbesondere hinsichtlich Bauordnungsrecht, Brandschutz, Nutzungsänderung, technischer Anforderungen, Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit, vorzunehmen.

7. Verfahren

  • Die Ausschreibung erfolgt freibleibend.
  • Die Stadt Sulzbach ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen.
  • Ein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages besteht nicht.

8. Frist und Einreichung
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis spätestens an die Stadt Sulzbach: 21.08.2026

Stadt Sulzbach/Saar, den 07.07.2026
Der Bürgermeister
Michael Adam