Bekanntmachung der Absicht der Einziehung des Fritz-Zolnhofer-Platzes in der Mariannenthaler Straße
Es ist beabsichtigt, den Fritz-Zolnhofer-Platz (Gemarkung Sulzbach/Saar, Flur: 20, Teilfläche aus Flurstück: 4979/9) einzuziehen. Die Einziehung erfolgt aus Gründen des öffentlichen Wohles. Nach § 8 Abs. 2 des Saarländischen Straßengesetzes (StrG SL) ist die Absicht der Einziehung drei Monate vor der Einziehungsverfügung ortsüblich bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Ein Plan, aus dem die Lage des einzuziehenden Teilstückes des Fritz-Zolnhofer-Platzes in der Mariannenthaler Straße ersichtlich ist, ist dieser Veröffentlichung angefügt. Die Einziehungsunterlagen können darüber hinaus bei der Bauverwaltung der Stadt Sulzbach/Saar, Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar, Bauverwaltung, 1. Obergeschoss,
montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
montags bis mittwochs von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
donnerstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uh
sowie nach besonderer Terminvereinbarung (Telefon 06897/508460) eingesehen werden.
Einwendungen können bei der Stadt Sulzbach/Saar, Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar, schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden.
Sulzbach/Saar, 05.12.2023
Michael Adam
Bürgermeister