Haushaltssatzung der Stadt Sulzbach/Saar für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), hat der Stadtrat am 07.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
- im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 32.539.602 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 38.476.230 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -5.936.628 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.941.906 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.362.500 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -2.420.594 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 7.563.851 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 568.134 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 6.995.717 EUR.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.420.594 EUR.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR.
§4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
auf 10.000.000 EUR.
§5
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 5.936.628 EUR.
§6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 439 v.H.
2. Gewerbesteuer 430 v.H.
§7
Es gilt der vom Stadtrat am 07.12.2023 beschlossene Stellenplan.
Sulzbach/Saar, den 07.12.2023
Der Bürgermeister
Michael Adam
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung wurde erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Sulzbach/Saar genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.420.594, -- €
St. Ingbert, 07.03.2024
Im Auftrag
Birgit Heib
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung an sieben Werktagen während der Dienstzeit (montags – donnerstags von 08 – 16 Uhr, freitags von 08 – 12 Uhr) im Rathaus, Zimmer 200, öffentlich aus.
Sulzbach/Saar, den 08.03.2024
Der Bürgermeister
Michael Adam