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Haushaltssatzung der Stadt Sulzbach/Saar für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), hat der Stadtrat am 07.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

  1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                            32.539.602 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                38.476.230 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf                            -5.936.628 EUR

   2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                          1.941.906 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                         4.362.500 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf                                      -2.420.594 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                     7.563.851 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                       568.134 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf                                 6.995.717 EUR.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf           2.420.594 EUR.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf              0 EUR.

§4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

auf                                                                                                                 10.000.000 EUR.

§5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf                                                          5.936.628 EUR.

§6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)      250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                439 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                                              430 v.H.

§7

Es gilt der vom Stadtrat am 07.12.2023 beschlossene Stellenplan.

Sulzbach/Saar, den 07.12.2023

Der Bürgermeister

Michael Adam

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu der Festsetzung in § 2 der Haushaltssatzung wurde erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Sulzbach/Saar genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 2.420.594, -- €

St. Ingbert, 07.03.2024

Im Auftrag

Birgit Heib

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung an sieben Werktagen während der Dienstzeit (montags – donnerstags von 08 – 16 Uhr, freitags von 08 – 12 Uhr) im Rathaus, Zimmer 200, öffentlich aus.

Sulzbach/Saar, den 08.03.2024

Der Bürgermeister

Michael Adam