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Teilnahmebedingungen Verlosung

Veranstalter:

Veranstalter der Verlosung ist die Stadt Sulzbach/Saar, Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar im Rahmen der Feierlichkeiten zum Jubiläum „80 Jahre Stadtrechte“.

Die Stadt Sulzbach/Saar ist für die Durchführung der Verlosung sowie für die Distribution der Gewinne zuständig.

Anerkennung der Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an der Verlosung erkennt der Teilnehmer verbindlich diese Teilnahmebedingungen an.

1. Teilnahme

Im Rahmen der Festwoche (17.08 -23.08.) zum 80-jährigen Jubiläum der Stadtrechte veranstaltet die Stadt Sulzbach/Saar eine Verlosung von Eintrittskarten für das Theaterfestival vom 06. bis 08. November 2026.

Teilnahmeberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der Stadt Sulzbach/Saar haben.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Sulzbach/Saar sowie an der Organisation und Durchführung der Verlosung beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

2. Verlauf und Teilnahmevoraussetzungen

Während der gesamten Dauer der Festwoche vom 17. August 2026 – 23. August 2026 um 14:59 Uhr wird eine Losbox bei den Veranstaltungen sichtbar installiert.

Zur Teilnahme ist der hierfür vorgesehene Teilnahmebogen vollständig auszufüllen und in die dafür vorgesehene Losbox einzuwerfen.

Die Teilnahme ist nur bis zum oben angegebenen Teilnahmeschluss möglich.

Die Teilnahme ist personengebunden. Jede Person darf nur einmal an der Verlosung teilnehmen. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen gebunden.

3. Gewinn

Verlost werden 30 x 2 Eintrittskarten für das Theaterfestival vom 06. bis 08. November 2026. Die Gewinne werden unmittelbar an die Ziehung persönlich ausgehändigt.

Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich. Ebenso ist eine Übertragung oder Abtretung des Gewinnanspruchs nicht möglich.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine etwaige Versteuerung des Gewinns obliegt dem jeweiligen Gewinner.

4. Ziehung und Gewinnbenachrichtigung

Die Gewinner werden nach Ablauf des Gewinnspiels per Zufallsprinzip ausgelost.

Die öffentliche Ziehung der Gewinnerinnen und Gewinner findet am 23. August 2026 um 15:00 Uhr im Rahmen des Nostalgiemarktes statt.

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden durch öffentliche Ziehung ermittelt. Die Namen der gezogenen Personen werden vor Ort bekannt gegeben bzw. aufgerufen.

Eine entsprechende Einwilligung zur öffentlichen Bekanntgabe des Gewinns ist zwingend erforderlich.

Kann eine gezogene Person bei der Ziehung nicht erreicht werden bzw. meldet sie sich nicht auf den Aufruf, wird unmittelbar eine weitere Person als Gewinnerin bzw. Gewinner gezogen.

5. Datenschutz

Für die Teilnahme an der Verlosung und die Inanspruchnahme des Gewinns ist die Angabe von personenbezogenen Daten notwendig. Informationen zur Verarbeitung dieser Daten und zu den Betroffenenrechten finden Sie in der Randspalte.

Die im Rahmen der Verlosung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Verlosung verwendet.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte oder eine Verwendung zu Werbezwecken findet nicht statt.

Nach Abschluss der Verlosung werden die erhobenen personenbezogenen Daten gelöscht bzw. die Teilnahmebögen vernichtet, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

6. Ausschluss von der Teilnahme

Die Stadt Sulzbach/Saar behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder unrichtige Angaben machen.

Dies gilt insbesondere bei Versuchen, den Ablauf der Verlosung zu beeinflussen, bei Störungen des Ablaufs sowie bei beleidigendem, bedrohendem, rechtswidrigem oder sittenwidrigem Verhalten.

Im Falle eines berechtigten Ausschlusses ist die Stadt Sulzbach/Saar berechtigt, Gewinne auch nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern. In diesen Fällen wird ein neuer Gewinner gezogen.

7. Haftung

Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Verlosung richten sich nach den folgenden Bestimmungen.

Die Stadt Sulzbach/Saar haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Ebenso bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (§ 14 ProdHG) unberührt.

17.08.2026