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Bundestagswahl 2025

Briefwahllokal zur Bundestagswahl öffnet am 03. Februar 2025


Wahlberechtigte für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.

Das Briefwahllokal wird, wie bei den vergangenen Wahlen, im Rathaus (Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar), in Zimmer 118 (1.OG) eingerichtet. Der Zugang zum Briefwahllokal ist barrierefrei möglich.

Ab dem 03. Februar 2025 können Bürgerinnen und Bürger vor Ort ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Das Briefwahllokal wird zu den folgenden Zeiten geöffnet sein:

Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr u. 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich am Samstag, 15.02.2025 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.


Achtung: Aufgrund der vorgezogenen Wahlen und den damit verbundenen, geänderten Fristen ist zurzeit nur die Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich.

Das Abholen, das Aushändigen der Wahlunterlagen oder die Briefwahl vor Ort werden voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 möglich sein.


Alternativ können Sie ihre Briefwahlunterlagen auch

  • ab dem 13. Januar 2025 online über die Website der Stadt Sulzbach beantragen (www.stadt-sulzbach.de) oder
  • per E-Mail an wahlamt@stadt-sulzbach.de mit den Angaben Name, Adresse, Geburtsdatum oder
  • schriftlich mit den Angaben Name, Adresse, Geburtsdatum oder
  • über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder
  • schriftlich mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich zwischen dem 20. Januar und dem 02. Februar 2025 zugehen).

Bei der Beantragung können Sie wählen, ob Sie Ihre Unterlagen persönlich abholen oder auf dem Postweg erhalten möchten. Beides wird voraussichtlich erst nach dem 10. Februar möglich sein und sollte deshalb mit Blick auf die Postlaufzeiten berücksichtigt werden.
Ab dem 17. Februar 2025 können Briefwahlunterlagen nur noch vor Ort oder zur Abholung beantragt werden!