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Lärmaktionsplanung 4. Runde Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) des europäischen Parlaments und des Rats vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurden von der EU neue Wege zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm eingeleitet.

Ziel ist es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Nach den Bestimmungen des BImSchG § 47e Abs. 1 sind die Gemeinden mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans betraut. Die Öffentlichkeit ist zu diesen Lärmaktionsplänen anzuhören.

Parallel zur Offenlegung des Lärmaktionsplanes der Stadt Sulzbach in der Zeit vom 20.05.2024 bis 17.06.2024, werden die betreffenden Träger öffentlicher Belange um Ihre Stellungnahme gebeten.

Der Entwurf der Planung liegt beim Bauamt der Stadt Sulzbach öffentlich aus und kann zudem auf der Internetseite der Stadt Sulzbach (www.stadt-sulzbach.de) angesehen und heruntergeladen werden.

Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan schicken Sie bitte zum 18.06.2024 an die Stadt Sulzbach.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Adam

Bürgermeister

16.05.2024