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Amtliche Bekanntmachung zur Herausgabe von Namen und Anschriften aus dem Melderegister an Parteien

Herausgabe von Namen und Anschriften aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahlen am Sonntag, dem 27. März 2022

Die Landtagswahl findet am 27. März 2022 statt.

Nach § 50 Bundesmeldegesetzes in der derzeit geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Die Wahlberechtigten haben jedoch das Recht, der Auskunftserteilung ihrer eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen zu widersprechen.

Falls Sie es wünschen, dass Ihre vorgenannten Daten aus Anlass der vorstehenden Wahl nicht herausgegeben werden, bitte ich Sie, dies innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung dieser Amtlichen Bekanntmachung schriftlich, per e-Mail (information@stadt-sulzbach.de) oder persönlich dem Einwohnermeldeamt der Stadt Sulzbach/Saar, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 001 und 005, mitzuteilen, damit von dort ein Sperrvermerk bei Ihren persönlichen Daten angebracht wird und insoweit eine Weitergabe Ihrer Daten unterbleibt.

Nähere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern 508-172, 508-173 und 508-174 (Ortspolizeibehörde Frau Maus, Herr Morgenstern und Frau Sonntag).

Sulzbach/Saar, 15. September 2021

Der Bürgermeister als

Ortspolizeibehörde

Michael Adam

15.09.2021