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Wiederbegründung der Gemeinde

Der erste Hinweis auf die Absicht der Landesherrschaft, in Sulzbach wieder ein neues Dorf anzulegen, findet sich in einem Schreiben von Graf Friedrich Ludwig vom 14. Oktober 1727, wonach in dem Ort "wieder ein tüchtiges Dorf aufgerichtet" werden solle, einmal, damit die "daselbst in ziemlicher Anzahl sich befindenen Felder und Wiesen" sinnvoll genutzt werden könnten, zum anderen, um den Einkünften der Regierung "einige Vermehrung und Verbesserung" angedeihen zu lassen.

Da es die Regierung nicht an allerlei Vergünstigungen für die Neuansiedler fehlen ließ, meldeten sich in der Tat bald Interessenten. So konnte am 4. März 1728 durch den Fundationsbrief des Grafen die Gründung des neuen Dorfes Sulzbach rechtsgültig vollzogen werden. Jeder der Siedler - es war zunächst an 15 gedacht - sollte Äcker, Gärten und Wiesen aus den vorhandenen gerodeten Flächen (bisher zumeist von der nun aufgehobenen Schweizerei genutzt), erhalten; darüber hinaus konnte weiteres Land gerodet werden, und die umfangreichen Waldungen standen für Holzeinschlag und Schweinemast ebenfalls zur Verfügung, da hier nur für einzelne Anlieger des Bannes - die Friedrichsthaler Glashütte, die Eisenschmelze in Fischbach, das Alaunwerk am Brennenden Berg und den - zwar auf Sulzbacher Bann liegenden, aber bei der Gründung des Dorfes gesondert abgegrenzten - Neuweiler Hof - eine Mitbenutzung in geringem Umfang festgeschrieben wurde.

Die Neusiedler sollten evangelisch-lutherischer Konfession sein und nachdem einige für den Anfang geltende Vergünstigungen im Laufe der Zeit abgebaut sein würden - der Saarbrücker Regierung "wie die übrigen Untertanen der Gegend mit Leibeigenschaft zugetan sein".

Nach dem Tode des Grafen Friedrich Ludwig geriet das Siedlungsprojekt allerdings ins Stocken, zum einen durch Schwierigkeiten der Siedler untereinander, zum anderen weil man sich fragte, ob die Ansiedlung von 15 Bauern in dem Dorf nicht zu einer Beeinträchtigung der als Brennstoffquelle der immer mehr anwachsenden Industrie benötigten Waldungen führen müsse. Erst nach einigem Zögern entschloß sich die neue Fürstin, Charlotta Amalia, am 22. Februar 1730 dazu, den Fundationsbrief zu bestätigen. Allerdings sollte die Zahl der Neuansiedler von 15 auf sechs vermindert werden, da man für mehr die benötigten Äcker und Wiesen nicht beschaffen könne "ohne Schaden und Abgang der Waldungen, als welche durch anderweit angelegte Dörfer, Höfe, Eisenhütten, Glashütten und dergleichen ohnehin schon sehr verschmälert und geschwächt würden". Ausdrücklich mussten sich die Siedler verpflichten, Güter ungeteilt an einen Nachkommen zu vererben, da eine Besitzzersplitterung durch Erbteilung ja die Leistungen für die Herrschaft beeinträchtigt hätte.


Quelle: Quelle: Sulzbach/Saar, Eine Stadt im Wandel der Zeit