Haushaltssatzung der Stadt Sulzbach/Saar für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296), hat der Stadtrat am 08.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 30.641.903 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 36.039.301 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -5.397.398 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.398.866EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.393.425 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf - 1.994.559 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.117.150 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 524.729 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 4.592.421 EUR.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 1.994.559 EUR.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 697.500 EUR.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
auf 10.000.000 EUR.
§ 5
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 5.397.398 EUR.
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 439 v.H.
2. Gewerbesteuer430 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 08.12.2022 beschlossene Stellenplan.
Sulzbach/Saar, den 08.12.2022
Der Bürgermeister
Michael Adam
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 3 der Haushaltssatzung wurde erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Sulzbach/Saar genehmige ich
- gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.994.559, -- €
und
- gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 697.500, -- €.
St. Ingbert, 11.05.2023
Im Auftrag
Thomas Frey
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung an 7 Tagen während der Dienstzeit (montags – donnerstags von 08 – 16 Uhr, freitags von 08 – 12 Uhr) im Rathaus, Zimmer 200, öffentlich aus.
Sulzbach/Saar, den 12.05.2023
Der Bürgermeister
Michael Adam