Haushaltssatzung der Stadt Sulzbach/Saar für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8./9. Dezember 2020 (Amtsblatt I, S. 1341) hat der Stadtrat am 09.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 28.152.672 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 32.566.409 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf - 4.413.737 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.646.963 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.663.900 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf - 1.016.937 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.881.341 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 454.640 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 4.426.701 EUR.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 1.016.937 EUR.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 250.000 EUR.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
auf 20.000.000 EUR.
§ 5
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf 4.413.737 EUR.
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 439 v.H.
2. Gewerbesteuer 430 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Stadtrat am 09.12.2021 beschlossene Stellenplan.
Sulzbach/Saar, den 09.12.2021
Der Bürgermeister
Michael Adam