Inhalt

Meldeangelegenheiten

Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug in eine neue Wohnung mit der vorgeschriebenen Wohnungsgeberbestätigung zu bestätigen. Wir bitten davon abzusehen, die Bestätigung vorab an das Bürgeramt zu senden. 
 

Achten Sie bitte darauf, dass das tatsächliche Einzugsdatum eingetragen wurde! Dieses muss nicht identisch mit dem Mietvertragsbeginn sein! Wichtig: Es kann frühestens ab dem auf dem Formular angegebenen Einzugsdatum angemeldet werden.

Hinweis: Die Vorlage des Mietvertrages genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Melderegisterauskunft

Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung

 
Meldeangelegenheit notwendige Unterlagen Gebühr
Anmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung
  • gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller zuziehenden Personen, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder
keine
 
  • Wohnungsgeberbestätigung
  Eine Abmeldung ist nur erforderlich
Abmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung
  • bei Wegzug ins Ausland: Hier ist die neue Adresse im Ausland anzugeben.
 
  • bei Abmeldung einer Nebenwohnung: Hier muss die Meldung bei der Meldebehörde erfolgen, die für den einzigen oder Hauptwohnsitz zuständig ist.
Ummeldung innerhalb der Stadt Sulzbach
  • gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller umziehenden Personen
 
  • Wohnungsgeberbestätigung
Änderung der KFZ-Zulassung ist nur möglich wenn bereits ein Kennzeichen ‚SB-…‘ besteht
Gebühr: 10,80 €

Auskünfte aus dem Melderegister

Jeder kann über eine andere Person, sofern er diese eindeutig benennen kann, Auskunft über Name, Vorname und derzeitige Anschrift erhalten (Melderegisterauskunft). Dies galt bereits bisher und ändert sich mit dem Bundesmeldegesetz nicht. Die Daten dürfen jedoch grundsätzlich nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden, es sei denn Sie wünschen dies und geben dafür Ihre Zustimmung gegenüber der Meldebehörde oder einer anfragenden Firma. 
Darüber hinaus müssen Gewerbetreibende zukünftig den Zweck ihrer Anfrage mitteilen und dürfen die Auskunft nur für diesen Zweck nutzen. Insgesamt wurde damit der Schutz der persönlichen Daten gestärkt.
 
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage schriftlich oder vereinbaren Sie einen Termin.

Die Anfrage kann auch online beim Meldeportal Saarland unter https://www.meldeportal-saar.de/Login/start.do gestellt werden.

Melderegisterauskunft

Sind Sie beispielsweise auf der Suche nach einer bestimmten Person, haben Sie eine gute Freundin oder einen guten Freund aus den Augen verloren, planen Sie ein Klassentreffen oder brauchen Sie die Anschrift einer Schuldnerin oder eines Schuldners? Über die Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden.

So erhalten Sie im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft von der Kommune Informationen zu

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad und
  • aktueller Anschrift

der gesuchten Person.

Hinweis: Eine einfache Melderegisterauskunft erhalten Sie ohne Angabe von Gründen. Das heißt, Sie müssen keine Angaben darüber machen, wofür Sie die Daten brauchen. Gebühr: 10 €

Neben der einfachen Melderegisterauskunft können Sie im Rahmen einer erweiterten Auskunft aus dem Melderegister ausnahmsweise weitere Angaben über die von Ihnen gesuchte Person erhalten, jedoch nur wenn Sie hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Diese erweitere Melderegisterauskunft ist nicht elektronisch verfügbar. Gebühr: 13 €

Meldebescheinigungen

Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes werden Meldebescheinigungen ausgestellt. Sie sind gebührenpflichtig und kosten 7 €. (keine Anmeldung)