Meldeangelegenheiten
Achten Sie bitte darauf, dass das tatsächliche Einzugsdatum eingetragen wurde! Dieses muss nicht identisch mit dem Mietvertragsbeginn sein! Wichtig: Es kann frühestens ab dem auf dem Formular angegebenen Einzugsdatum angemeldet werden.
Hinweis: Die Vorlage des Mietvertrages genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung
Meldeangelegenheit | notwendige Unterlagen | Gebühr |
Anmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung |
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keine |
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Eine Abmeldung ist nur erforderlich | ||
Abmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung |
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Ummeldung innerhalb der Stadt Sulzbach |
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Auskünfte aus dem Melderegister
Die Anfrage kann auch online beim Meldeportal Saarland unter https://www.meldeportal-saar.de/Login/start.do gestellt werden.
Melderegisterauskunft
Sind Sie beispielsweise auf der Suche nach einer bestimmten Person, haben Sie eine gute Freundin oder einen guten Freund aus den Augen verloren, planen Sie ein Klassentreffen oder brauchen Sie die Anschrift einer Schuldnerin oder eines Schuldners? Über die Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden.
So erhalten Sie im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft von der Kommune Informationen zu
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad und
- aktueller Anschrift
der gesuchten Person.
Hinweis: Eine einfache Melderegisterauskunft erhalten Sie ohne Angabe von Gründen. Das heißt, Sie müssen keine Angaben darüber machen, wofür Sie die Daten brauchen. Gebühr: 10 €
Neben der einfachen Melderegisterauskunft können Sie im Rahmen einer erweiterten Auskunft aus dem Melderegister ausnahmsweise weitere Angaben über die von Ihnen gesuchte Person erhalten, jedoch nur wenn Sie hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Diese erweitere Melderegisterauskunft ist nicht elektronisch verfügbar. Gebühr: 13 €
Meldebescheinigungen
Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes werden Meldebescheinigungen ausgestellt. Sie sind gebührenpflichtig und kosten 7 €. (keine Anmeldung)