Inhalt

Führerschein

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: Klasse AM/A/B/BE

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
Hauptwohnsitz in Sulzbach Gültiger Personalausweis oder Reisepass 44,70 €
Antragsteller war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis Biometrisches Passfoto 35x45 mm  
persönliche Vorsprache Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe  
  Sehtest  
  Name und Anschrift der Fahrschule  

Begleitetes Fahren mit 17 "Bf17"

Seit dem 1. Januar 2011 besteht die Möglichkeit des begleiteten Fahrens. Teilnehmer können dann nach erfolgreicher Vollausbildung für Klasse B und BE bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines Führerscheininhabers, der die Funktion eines Beraters besitzt, selbständig Auto fahren.
Antragstellung: frühestens mit 16,5 Jahren

Notwendige Unterlagen: Personalausweis, Sehtest, Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe, Name und Anschrift der Fahrschule, Biometrisches Passfoto, Antrag zur Teilnahme (wird von der  Führerscheinbehörde bei Antragsstellung ausgehändigt) am Führerschein ab 17 unterschrieben vom Antragsteller und dessen Erziehungsberechtigten (Ausweise der Eltern vorlegen) und je Begleitperson eine von dieser unterschriebene Anlage zum Antrag und dessen Ausweis sowie Führerschein. (Ausweise und Führerscheine können selbstverständlich auch in Kopie vorgelegt werden)

Voraussetzung Begleitperson: Alter: mind. 30 Jahre, mind. 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3/B und nicht mehr als 1 Punkt. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht beschränkt. Sie sind mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten veränderbar. Auch Nichtinländer können Begleitperson sein.

Zusatzinformationen: Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland, enthält kein Foto und gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Begleitperson muss ihren Führerschein ebenfalls mitführen.

Erweiterung von Führerscheinen: A-Klassen und B-Klassen

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen  Gebühr
Hauptwohnsitz in Sulzbach Gültiger Personalausweis oder Reisepass  43,90 €
persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto
35x45 mm
 
  Führerschein  
  Sehtest  
  Name und Anschrift der Fahrschule  

Erweiterung von Führerscheinen: C/CE-Klassen

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
Hauptwohnsitz in Sulzbach Gültiger Personalausweis oder Reisepass 43,90 €
Antragsteller ist im Besitz der Klasse B Biometrisches Passfoto
35x45 mm

persönliche Vorsprache Führerschein

Berufskraftfahrer-Qualifikation
(s. Hinweis unten)

 
  Augenärztliches Gutachten  
  Ärztliche Bescheinigung  
  Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe  
  Name und Anschrift der Fahrschule  

Umstellung von Führerscheinen alten Rechts auf den Kartenführerschein

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
Hauptwohnsitz in Sulzbach Gültiger Personalausweis oder Reisepass 25,30 €
persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto
35x45 mm
 
  Führerschein  

Falls der Führerschein nicht in Sulzbach ausgestellt wurde, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an 06897 / 508-102.

Umstellung der alten Klasse 2 ab 50 Jahre/Verlängerung C, CE

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
Hauptwohnsitz in Sulzbach Gültiger Personalausweis oder Reisepass  43,90 €
Führerschein Klasse 2 (alt)
Führerschein C/CE
Biometrisches Passfoto
35x45 mm
 
persönliche Vorsprache Führerschein  
Berufskraftfahrerqualifikation
(s. Hinweis unten)
   
  Ärztliche Bescheinigung  
  Augenärztliches Gutachten   
  Nachweis der Fahrpraxis   

Falls der Führerschein nicht in Sulzbach ausgestellt wurde, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an 06897 / 508-102.

Erteilung / Erweiterung der Führerscheinklassen D (Omnibus / D1, D1E, D, DE)

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
  • Hauptwohnsitz in  Sulzbach
  • Führerschein Klasse B
  • persönliche Vorsprache
  
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto 35x45 mm
  • Führerschein
  • Ärztliches Gutachten
    (z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
  •  
  • Augenärztliches Gutachten
  • Bescheinigung über Reaktionstest
43,90 €
Falls der Führerschein nicht in Sulzbach ausgestellt wurde, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an 06897 / 508-102.

Umschreibung ausländischer Führerscheine

Bitte setzen Sie sich vorab mit dem Bürgeramt in Verbindung.
 
Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
  • Hauptwohnsitz in Sulzbach
  • Fahrerlaubnis B
  • persönliche Vorsprache
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Karten-Führerschein
  • Ärztliches Gutachten
    (z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
  • Augenärztliches Gutachten
  • Bescheinigung über Reaktionstest
    (für Personen ab 50 Jahre u. bei Erst-Antrag)
  • Bei KTW: Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
 45,70 €

Führerschein (Fahrerlaubnis) zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen, Pkw-Ausflugsverkehr)

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
  • Hauptwohnsitz in Sulzbach
  • Fahrerlaubnis B
  • persönliche Vorsprache
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Karten-Führerschein
  • Ärztliches Gutachten
    (z.B. eines Arbeits- oder Betriebsmediziners)
  • Augenärztliches Gutachten
  • Bescheinigung über Reaktionstest
    (für Personen ab 50 Jahre u. bei Erst-Antrag)
  • Bei KTW: Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs

Ersterteilung: 58,90 €

Verlängerung: 50,00 €

Ersatz: 30,30 €

Ausstellung einer neuen Karte zuzüglich: 9,00 €

Beantragung einer Berufskraftfahrerqualifikationskarte (FQN)

Die hierfür notwendigen Module müssen entweder in Papierform vorliegen oder digital über das Berufskraftfahrerregister abrufbar sein.

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
Hauptwohnsitz in Sulzbach Gültiger Personalausweis oder Reisepass 43,90 €
persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto
35x45 mm

Führerschein
FQN Direktversand (an Adresse des Antragsstellers)
32,50 €

Expresslieferung (Abholung bei Behörde)

  37,90 €

Verlust des Führerscheins 

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
Hauptwohnsitz in Sulzbach Gültiger Personalausweis oder Reisepass 34,30 €
persönliche Vorsprache Biometrisches Passfoto
35x45 mm
Fahrerlaubnis

Falls der Führerschein nicht in Sulzbach ausgestellt war, 
Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorab per Fax an 06897 508 102

  bei Diebstahl: Anzeige von der Polizei  
  Auf Wunsch: vorläufiger Fahrausweis + 10 €