Amtliche Bekanntmachung
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DFP Feß & Kollegen, Neikesstraße 5, 66111 Saarbrücken, hat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Sulzbach/Saar entsprechend den Vorschriften der § 124 Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) und § 24 Abs. 1 Eigenbetriebs-verordnung (EigVO) geprüft.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DFP Feß & Kollegen hat dem Jahresanschluss 2020 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Saarland i.V.m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31.12.2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020.
Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Saarland und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar hat den Jahresabschluss 2020 am 30.09.2021 wie folgt festgestellt:
In der Bilanzsumme: 14.036.533,94 €
die Betriebserträge mit 4.119.852,78 €
die Summe der Aufwendungen mit 4.193.171,05 €
den Jahresverlust mit 73.318,27 €
Der Jahresverlust in Höhe von 73.318,27 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die öffentliche Auslage des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2020 erfolgt gemäß § 24 Abs. 4 EigVO in der Zeit vom 03. Januar 2022 bis 14. Januar 2022 beim Entwässerungsbetrieb der Stadt Sulzbach/Saar, Rathaus, Sulzbachtalstr. 81, 2. Etage, Zimmer Nr. 200, während den Dienststunden.
Sulzbach/Saar, den 10.12.2021
Der Bürgermeister
Michael Adam