Kirchenaustrittserklärung
Austrittserklärung
Gegenüber dem Standesamt Sulzbach/Saar können Einwohner der Stadt Sulzbach/Saar und den dazugehörigen Stadtteilen Altenwald, Brefeld, Hühnerfeld, Neuweiler, Schnappach den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, persönlich erklären.
Im Termin müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Die Angaben zur Ihrer Taufe und dem Taufort sind freiwillig, und dienen der Verwaltungserleichterung bei der betreffenden Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.
Kirchenaustritt von Kindern
- Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben die Eltern bzw. der sorgeberechtigte Elternteil die Austrittserklärung ab.
- Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Austrittserklärung ihrer Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils ausdrücklich zustimmen.
- Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Austrittserklärung ohne Zustimmung ihrer Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils abgeben.
Gebühr
Kirchenaustritt |
32,00 € |
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes Sulzbach/Saar unter der Telefonnummer 06897/508 - 150 und - 151 zur Verfügung.