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Gewerbeangelegenheiten

Terminvereinbarung unter der Telefonverbindung: 06897 508 350

Gewerbeanmeldung

Nach den Vorschriften der Gewerbeordnung ist der Gewerbetreibende verpflichtet, den Beginn eines Gewerbebetriebes, die Verlegung der Betriebsstätte, Veränderungen im Gewerbegegenstand und die Aufgabe des Gewerbebetriebes zeitnah anzuzeigen.
 
Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
  Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden  
Einzelunternehmung Je nach Gegenstand der Einzelunternehmung sind evt. zusätzlich Bestätigung über Eintragung in die Handwerksrolle, Maklererlaubnis, polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus Gewerbezentralregister etc. vorzulegen 45 €
Eingetragener Kaufmann (eK) Wie Einzelunternehmung - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich 45 €
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Wie Einzelunternehmung- allerdings sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet. Anmeldung in Vollmacht und Kopie des Personalausweises ist möglich. 45 € pro 
Gesellschafter
Offene Handelsgesellschaft (OHG) Wie GbR - allerdings ist zusätzlich die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges erforderlich. 45 €pro 
Gesellschafter
Kommanditgesellschaft
(KG)  
Personalausweis, Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugesund ggf. notwendige Erlaubnisse 45 €
Kapitalgesellschaften Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder, wenn die Eintragung im Handelsregister noch nicht erfolgte, eine Kopie des notariellen Gesellschaftsvertrages sowie ggf. notwendige Erlaubnisse (Maklererlaubnis etc.) 45 € pro 
Gesellschafter
 
Zum Nachweis eines Betriebssitzes in Sulzbach erbitten wir – sofern Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine schriftliche, kurze Einverständniserklärung des Hauseigentümers.
Bei Gewerbeanmeldung von ausländischen Staatsangehörigen ist eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen, die die Erlaubnis beinhaltet, eine selbständige Gewerbstätigkeit aufzunehmen.
Ein in einem ausländischen Handelsregister eingetragenes Unternehmen hat die entsprechenden Eintragungsunterlagen nebst deutscher Übersetzung (von vereidigtem Übersetzer) vorzulegen.

Gewerbeabmeldung

Voraussetzungen Notwendige Unterlagen Gebühr
  gültiger Personalausweis oder Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Gewerbetreibenden  25 €
Berechtigte Personen bei GbR sind alle Gesellschafter zur Meldung verpflichtet und haben sich mit einem gültigen Personalausweis auszuweisen GbR/OHG/Kapitalgesellschaften 
25 € pro Gesellschafter

Gewerbeummeldung

Bei GbR oder OHG ist die entsprechende Ummeldung für jeden Gesellschafter zu tätigen.
Bei Ummeldung in eine neue Anschrift erbitten wir zum Nachweis eines Betriebssitzes in Sulzbach – sofern der neue Sitz der Betriebsstätte abweichend von der Wohnanschrift und nicht im eigenen Eigentum des Gewerbemeldenden – die Vorlage des Mietvertrages zwischen dem Hauseigentümer und dem Gewerbetreibenden oder eine schriftliche, kurze Einverständniserklärung des Hauseigentümers.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Rentenangelegenheiten/Gewerbeamt

Herr Johann

Sulzbachtalstraße 81
66280 Sulzbach/Saar

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