Geburt
Beurkundung der Geburt
Zuständig für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.
Da die Klinik in Sulzbach/Saar nicht über eine Geburtenstation verfügt, ist das hiesige Standesamt nur zuständig, wenn das Kind tatsächlich in der Stadt Sulzbach oder den dazugehörigen Stadtteilen Altenwald, Brefeld, Hühnerfeld, Neuweiler und Schnappach, also z.B. in der Wohnung der Eltern, geboren wurde.
Ansonsten wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk die Klinik liegt, in der Ihr Kind geboren wurde.
Geburtenanzeige
Zur Anzeige der Geburt sind in folgender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Die Geburt ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Vaterschaftsanerkennung
Sind die Kindeseltern nicht verheiratet, kann der Vater auch beim Standesamt Sulzbach/Saar die Vaterschaft anerkennen, selbst wenn das Kind nicht in Sulzbach/Saar geboren ist. Dieser Anerkennung muss die Mutter des Kindes zustimmen. Anerkennung und Zustimmung sind auch bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Gebühren fallen hierbei nicht an.
Gebühren
Geburtsurkunde |
11,00 € |
Jede weitere Geburtsurkunde die zeitgleich erstellt wird |
5,50 € |
Geburtsurkunde zur Beantragung von Sozialleistungen |
gebührenfrei |
begl. Auszug aus dem Geburtenregister |
11,00 € |
Jeder weitere Auszug aus dem Geburtenregister, der zeitgleich erstellt wird |
5,50 € |
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes Sulzbach/Saar unter der Telefonnummer 06897/508 - 150 und - 151 zur Verfügung.