Bundespersonalausweis / vorläufiger Personalausweis
- Zur Prüfung der Identität muss die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber persönlich bei der Behörde erscheinen.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, entsprechend der neuen Fotomustertafel für biometrietaugliche Bild, Größe und Augenfarbe
- Letzter Personalausweis, oder Reisepass, bzw. bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden. Bei der Erstbeantragung eines Personalausweises wird eine Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original benötigt.
- Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden und ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung/Abholung anwesend sein. Die Vorlage der Ausweise (oder Ausweiskopien) der gesetzlichen Vertreter ist erforderlich.
Bei der Erstausstellung eines Personalausweises oder wenn Sie diesen verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Als geeignete Nachweise gelten:
- Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass/Kinderausweis/Kinderpass)
- Frühere Ausweis-/Passanträge
- Personenstandsurkunden in Verbindung mit einem Verwandten ersten Grades
- Diebstahlsanzeige der Polizei
Gebühr: bis 24 Jahre 22,80 € und ab 24 Jahre 37 €
Gebühr vorläufiger Personalausweis: 10 €
Aktivierung der Onlinefunktion des Bundespersonalausweises
Die Aktivierung kann bei Abholung des neuen Personalausweises erfolgen. Dann kann auch direkt die 6-stellige Pin gesetzt werden.
Dieser Vorgang kann aber auch jederzeit, entweder durch Vorsprache bei Ihrem Bürgeramt oder von zu Hause aus, mit den Ihnen im Bestellverfahren zur Verfügung gestellten Zugangsdaten.