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Bundespersonalausweis / vorläufiger Personalausweis

Bundespersonalausweis / vorläufiger Personalausweis

  • Zur Prüfung der Identität muss die Ausweisbewerberin oder der Ausweisbewerber persönlich bei der Behörde erscheinen.
  • Letzter Personalausweis, oder Reisepass, bzw. bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden. Bei der Erstbeantragung eines Personalausweises wird eine Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original benötigt.
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung von beiden gesetzlichen Vertretern (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden und ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung/Abholung anwesend sein. Die Vorlage der Ausweise (oder Ausweiskopien) der gesetzlichen Vertreter ist erforderlich.

Bei der Erstausstellung eines Personalausweises oder wenn Sie diesen verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Als geeignete Nachweise gelten:

  • Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass/Kinderausweis/Kinderpass)
  • Frühere Ausweis-/Passanträge
  • Personenstandsurkunden in Verbindung mit einem Verwandten ersten Grades
  • ggfls. Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Gebühr: bis 24 Jahre 27,60 € und ab 24 Jahre 46 €

Gebühr vorläufiger Personalausweis: 10 €

Onlinefunktion des Bundespersonalausweises:

Um die Onlinefunktion des Personalausweises nutzen zu können muss eine 6-stellige Pin gesetzt werden. Die kann entweder durch Vorsprache bei Ihrem Bürgeramt oder von zu Hause aus, mit den Ihnen im Bestellverfahren zur Verfügung gestellten Zugangsdaten, erfolgen.

Das digitale Passbild ist da

Liebe Bürgerinnen und Bürger, seit dem 1. Mai 2025 dürfen Passbilder für Personalausweise und Reisepässe nur noch in digitaler Form verwendet werden. Klassische, ausgedruckte Lichtbilder werden dann nicht mehr angenommen.

Was bedeutet das für Sie?

  • Ihre Passbilder werden direkt im Bürgeramt der Stadt Sulzbach/Saar (Gebühr von 6 €) erstellt.
  • Alternativ können Sie Ihr Passbild von einem zertifizierten Fotostudio erstellen lassen. Man wird Ihnen dort einen QR-Code aushändigen, den Sie bitte zur Antragstellung mitbringen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei den externen Fotostudios, ob sie über die, für die Erstellung und Übermittlung digitaler Passbilder notwendige, Zertifizierung verfügen.

Einzelheiten zu dem Verfahren finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundes.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne über die Telefonnummern 06897 / 508 – 320, 321 oder 322 zur Verfügung.

Direktversand:

Ihr Ausweisdokument können Sie sich vom Postzusteller an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen und Sie ein zweites gültiges Ausweisdokument (bspw. Personalausweis oder Reisepass) besitzen, denn Ihr altes Ausweisdokument muss bereits bei der Antragstellung entwertet werden. Dieser Zustell-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Gebühr und steht ab Mai 2025 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Postzustelldienst Ihren alten Ausweis nicht an der Wohnungstür entwerten und auch nicht zum Rücktransport zur Behörde entgegennehmen darf.

Die Postsendung mit dem Ausweisdokument darf nur Ihnen persönlich übergeben werden. Sie müssen sich vor der Übergabe an der Wohnungstür mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Eine Hinterlegung beim Nachbarn oder vor der Haus-/Wohnungstür (z. B. auf der Fußmatte, im Carport) darf nicht erfolgen.

Eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wird Ihnen vom Postzustelldienst per E‑Mail gesendet. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht zugelassen. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt.

Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bürgerservice

Einwohnermeldeamt

Sulzbachtalstraße 81
66280 Sulzbach/Saar