Inhalt

Bekanntmachung über die unentgeltliche Beförderung von Wahlbriefen für die Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 sowie für eine eventuelle Stichwahl des Regionalverbandsdirektors/der Regionalverbandsdirektorin am 23.06.2024

Hiermit wird darauf hingewiesen, dass Wahlbriefe für die vorgenannten Wahlen in-nerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Deutschen Post AG als Brief-sendungen ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert werden, wenn sie sich in amtlichen Wahlbriefumschlägen befinden.
Wahlbriefe können auch bei der auf ihnen angegebenen Stelle (Stadt Sulz-bach/Saar) abgegeben werden.

Sulzbach/Saar, 14. Mai 2024
Die Gemeindebehörde

(Michael Adam)
Gemeindewahlleiter

16.05.2024