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Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 71.1 »Erweiterung Gewerbegebiet TÜV-Areal« der Stadt Sulzbach hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Stadt Sulzbach hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71.1 „Erweiterung Gewerbegebiet TÜV-Areal“ beschlossen.

Die Beschlüsse über die Einleitung der Bauleitplanverfahren werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes „Am TÜV“ zu schaffen. Ebenso soll die geplante Erweiterung des Gebäudebestands auf der rückwärtigen Seite ermöglicht werden.

Das Plangebiet befindet sich im nordwestlichen Bereich der Stadt Sulzbach mit direkter Anbindung zur Autobahn A623.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,8 ha. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Flurkartenauszug.

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).

Zu diesem Zweck können die Planunterlagen in der Zeit

vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024

auf der Homepage der Stadt Sulzbach unter www.stadt-sulzbach.de/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 21.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024 während der Dienststunden (Mo-Fr von 08.00 bis 12.00 Uhr, Mo-Mi von 13.00 bis 16.00 Uhr, Do von 13.00 bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Stadt Sulzbach, 1. OG, Zimmer 109, für jedermann einsehbar aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich zur Niederschrift, per Post oder elektronisch per E-Mail vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Sulzbach, den 18.10.2024

Der Bürgermeister