Beantragung und Ausgabe von Briefwahlunterlagen anlässlich der Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024
Das Briefwahlbüro wird ab Donnerstag, dem 02.05.2024, in Zimmer 118 (1. Etage) des Rathauses der Stadt Sulzbach/Saar, Sulzbachtalstraße 81, zur direkten Stimmabgabe und zur Beantragung der Briefwahlunterlagen geöffnet sein.
Die Öffnungszeiten lauten:
Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch zusätzlich von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Briefwahlbüro am Mittwoch, 08.05.2024, wegen einer Gemeinschaftsveranstaltung ganztägig geschlossen ist.
Der Zugang zum Briefwahlbüro ist durch Nutzung des Aufzuges am Hintereingang des Rathauses barrierefrei zu erreichen.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl, also Freitag, den 07.06.2024, 18.00 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Sulzbach/Saar mündlich durch persönliche Vorsprache, schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Ein entsprechendes Antragsformular zur elektronischen Beantragung der Briefwahlunterlagen in der Stadtverwaltung Sulzbach/Saar finden Sie auf der Homepage der Stadt Sulzbach/Saar: https://www.stadt-sulzbach.de/Verwaltung/Wahlen/
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Zur schriftlichen Beantragung kann darüber hinaus auch das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antragsformular genutzt werden. Der Benachrichtigungsbrief wird bis spätestens am 19.05.2024 zugestellt.
An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird (Vordruck ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief) und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wähler, die bei der Europawahl und den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, hellrosafarbener Wahlbrief = Kommunalwahlen).
Bei der Briefwahl ist jeder Wahlbrief mit dem Stimmzettel / mit den Stimmzetteln und dem jeweiligen Wahlschein so rechtzeitig an die Stadt Sulzbach/Saar zurückzusenden, dass der Wahlbrief / die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht/eingehen. Der Wahlbrief / die Wahlbriefe kann / können auch im Rathaus der Stadt Sulzbach/Saar abgegeben oder in einen der Briefkästen am Verwaltungsgebäude bis zum Wahltag, 16 Uhr, eingeworfen werden.
Sulzbach/Saar, 30. April 2024 Der Bürgermeister
gez. Michael Adam