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Amtliche Bekanntmachung gemäß Bundesmeldegesetz

Herausgabe von Namen und Anschriften aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahlen im Jahr 2025.

Die Bundestagswahl findet im Jahr 2025 statt.

Nach § 50 Bundesmeldegesetzes in der derzeit geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Die Wahlberechtigten haben jedoch das Recht, der Auskunftserteilung ihrer eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen zu widersprechen.

Falls Sie es wünschen, dass Ihre vorgenannten Daten aus Anlass der vorstehenden Wahl nicht herausgegeben werden, bitte ich Sie, dies innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung dieser Amtlichen Bekanntmachung schriftlich, per e-Mail (information@stadt-sulzbach.de) oder persönlich dem Einwohnermeldeamt der Stadt Sulzbach/Saar, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 003 bis 005, mitzuteilen, damit von dort ein Sperrvermerk bei Ihren persönlichen Daten angebracht wird und insoweit eine Weitergabe Ihrer Daten unterbleibt.

Nähere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern 508-320, 508-321 und 508- 322 (Bürgerservice Frau Maus, Frau Sonntag, und Herr Morgenstern).

Sulzbach/Saar, 11.11.2024

(Michael Adam)
Bürgermeister