Öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsbeirates der Stadt Sulzbach/Saar am Sonntag, 29. September 2024
1. Zeitpunkt der Wahl
Die Wahl zum Integrationsbeirat der Stadt Sulzbach/Saar findet am
29. September 2024 von 8.00 bis 18.00 Uhr
statt.
Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Sulzbach/Saar. Das Wahlgebiet wird von dem Bürgermeister als Gemeindewahlleiter für die Stimmabgabe nicht in Wahlbezirke eingeteilt.
Der Wahlraum befindet sich am Wahltag
- im Erdgeschoss des Rathauses der Stadt Sulzbach/Saar (Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach/Saar)
2. Zusammensetzung des Integrationsbeirates, Wahlberechtigung, Wählbarkeit
Der Integrationsbeirat besteht aus 6 Mitgliedern. Zwei Drittel der Mitglieder des Integrationsbeirates werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Ein Drittel der Mitglieder wird durch den Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar entsandt.
Wahlberechtigt für den Integrationsbeirat sind alle Einwohnerinnen und Einwohner,
1. die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind,
2. die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben,
3. die Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler sind oder
4. die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben und
die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Sulzbach/Saar ihre Hauptwohnung haben.
Ausgenommen sind ausländische Angehörige des diplomatischen und konsularischen Korps; Personen, die aufgrund eines Truppenstationierungsvertrages sich jeder politischen Tätigkeit zu enthalten haben
und Asylbewerber, denen der Aufenthalt in der Stadt Sulzbach/Saar zur Durchführung des Asylverfahrens vorläufig gestattet ist.
Von Amts wegen ins Wählerverzeichnis werden alle Personen aufgenommen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Der restliche Kreis der Wahlberechtigten muss bis zum 21. Tag vor der Wahl einen Antrag stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.
Wählbar ist jede(r) Wahlberechtigte(r), der/die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 6 Monaten in der Stadt Sulzbach/Saar mit Hauptwohnung gemeldet ist.
3.Einreichung von Wahlvorschlägen
Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Donnerstag, 25. Juli 2024, 18.00 Uhr beim Fachbereich I (Hauptamt), Zimmer 116, 1. Obergeschoss des Rathauses, einzureichen.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 25. Juli 2024 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
Es können sowohl Wahlvorschläge mit einzelnen Kandidaten/Kandidatinnen als auch nationale, multinationale, politische oder kulturelle Listen gebildet werden. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 8 Bewerber/innen umfassen. Für die Einreichung der Wahlvorschläge ist der vom Fachbereich I (Hauptamt) herausgegebene Vordruck zu benutzen. Bezüglich des Inhalts der Wahlvorschläge wird auf diesen Vordruck verwiesen.
Mit dem Wahlvorschlag sind einzureichen:
1.die Zustimmungserklärungen jedes(r) aufgeführten Bewerbers(in);
2.die Wählbarkeitsbescheinigungen jedes(r) aufgeführten Bewerbers(in);
3.mindestens 12 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten;
4.eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewerber.
Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Die Bestimmungen über die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Unterstützungsverzeichnisses sowie über die Eintragung in ein Unterstützungsverzeichnis sind in den §§ 22 bzw. 57 KWG sowie § 17 bzw. § 63 i. V.m. § 17 KWO enthalten.
Die Eintragung ist grundsätzlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 06897/508-130 oder 508-113 während folgender Zeiten möglich:
montags 08.30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
dienstags 08.30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
mittwochs 08.30-12.00 Uhr 13.30-15.30 Uhr
donnerstags 08.30-12.00 Uhr 13.30-18.00 Uhr
freitags 08.30-12.00 Uhr
Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, findet die Wahl als Mehrheitswahl statt.
Wird kein Wahlvorschlag zugelassen oder eingereicht oder übersteigt die Zahl der zugelassenen Bewerber nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Integrationsbeirates, findet keine Wahl statt und die Verpflichtung zur Einrichtung eines Integrationsbeirates entfällt für die Dauer von fünf Jahren.
Sulzbach/Saar, 21. Juni 2024
Der Bürgermeister
gez. Michael Adam