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Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze in der Stadt Sulzbach/Saar

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar am 09.12.2021 folgende

Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

für das Kalenderjahr 2022

a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 250 v.H.

b)  für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B)                                auf 439 v.H.

Gewerbesteuer

für das Kalenderjahr 2022                                                                              auf 430 v.H.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

Sulzbach/Saar, den 10.12.2021

Michael Adam,

Bürgermeister