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Haushaltssatzung der Stadt Sulzbach/Saar für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296), hat der Stadtrat am 08.12.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt

         1.   im Ergebnishaushalt mit

               dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                30.641.903 EUR

               dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                   36.039.301 EUR

               im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf                                -5.397.398 EUR

         2.   im Finanzhaushalt mit

               den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                3.398.866EUR

               den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                               5.393.425 EUR

               dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf                                          - 1.994.559 EUR

               den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                           5.117.150 EUR

               den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                             524.729 EUR

               dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf                                       4.592.421 EUR.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf            1.994.559 EUR.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf    697.500 EUR.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

auf                                                                                                                 10.000.000 EUR.

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf                                                         5.397.398 EUR.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

         1.   Grundsteuer

               a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)          250 v.H.

               b)   für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                     439 v.H.

         2.   Gewerbesteuer430 v.H.

§ 7

Es gilt der vom Stadtrat am 08.12.2022 beschlossene Stellenplan.

Sulzbach/Saar, den 08.12.2022

Der Bürgermeister

Michael Adam

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 und § 3 der Haushaltssatzung wurde erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Sulzbach/Saar genehmige ich

-       gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 1.994.559, -- €

und

-       gemäß § 91 Abs. 4 KSVG den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 697.500, -- €.

St. Ingbert, 11.05.2023

Im Auftrag

Thomas Frey

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 KSVG ab dem Tag dieser Veröffentlichung an 7 Tagen während der Dienstzeit (montags – donnerstags von 08 – 16 Uhr, freitags von 08 – 12 Uhr) im Rathaus, Zimmer 200, öffentlich aus.

Sulzbach/Saar, den 12.05.2023

Der Bürgermeister

Michael Adam