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Bekanntmachung der Aufhebungssatzung Innenstadtsanierung Sulzbach

Auf Grundlage des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 1722), i.V. mit dem Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) vom 15. Januar 1964 in der Fassung der Bekanntmachung 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt Sulzbach vom 28.06.2017 folgende Satzung erlassen:

§1

Vollständig und bezogen auf den in § 2 dieser Satzung verwiesenen räumlichen Geltungsbereich werden die einschlägigen Sanierungssatzungen aufgehoben.

§2

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadtsanierung Sulzbach“ umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im anliegenden Lageplan im Maßstab 1:3600 (Stadtverwaltung Sulzbach/Saar) durch eine Umgrenzungslinie abgegrenzten Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

§3

Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Sulzbach/Saar, 17.11.2021

Der Bürgermeister

Michael Adam