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Bebauungsplan Nr. 55/1 »Ehemalige Wilhelmschule - 1. Änderung» hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung)

Der Rat der Stadt Sulzbach hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 55/1 „Ehemalige Wilhelmschule – 1. Änderung” gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Mehrfamilienhauses geschaffen werden. Zwar setzt der rechtskräftige Bebauungsplan ebenfalls bereits ein Reines Wohngebiet fest, allerdings ermöglichen die damals getroffenen, restriktiven Festsetzungen (Baulinien, Dachform- und -neigung) nicht die nun geplante Bebauung, daher ist eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich.

Da sich die Grundzüge der Planung nicht wesentlich ändern und die sonstigen Voraussetzungen des § 13 BauGB erfüllt sind, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Rat der Stadt Sulzbach hat in gleicher Sitzung am 29.09.2022 die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit vom 24.10.2022 bis einschließlich 25.11.2022 während der allgemeinen Dienststunden (Mo-Fr von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mo-Mi von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Do von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) im Rathaus der Stadt Sulzbach, Bauamt, Sulzbachtalstraße 81, 66280 Sulzbach, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt und eingesehen werden kann.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden.

Die Unterlagen können im Zeitraum der Auslegung auch auf der Homepage der Stadt Sulzbach unter (https://www.stadt-sulzbach.de/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen/) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab

Sulzbach, den 10.10.2022

Der Bürgermeister