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Änderungssatzung Straßenreinigungsgebühren Winterdienst 2025

Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Sulzbach/Saar über die Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren vom 29. Juni 1995, Anpassung vom 07.11.2001.

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar am 26.09.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

Die Satzung der Stadt Sulzbach/Saar über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 29. Juni 1995 wird wie folgt geändert:

§ 3
Gebühren

erhält folgende Fassung:

Die Straßenreinigungsgebühr für den bei der Stadt verbleibenden Winterdienst (Schneeräumung auf den Fahrbahnen innerhalb der geschlossenen Ortslage, sowie die Bestreuung der Fahrbahnen mit abstumpfenden Mitteln bei Schnee- und Eisglätte) beträgt 0,55 € je m/pro Jahr.

Artikel II

Die Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Sulzbach/Saar, den 27.09.2024

Michael Adam
Bürgermeister