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City Wache informiert: Aktualisierte Polizeiverordnung der Stadt Sulzbach/Saar

Die derzeitig gültige Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Sulzbach/Saar vom 27.05.2021 enthält eine Vielzahl von Regelungen, die in vier Abschnitten und insgesamt 25 Paragraphen festgeschrieben sind. Die Geltungsdauer der Polizeiverordnung beträgt 20 Jahre.

In Abschnitt I wird der Geltungsbereich der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geregelt.

In Abschnitt II werden neben den allgemeinen Verhaltensregeln unter § 2 unter anderem auch im § 3 die Benutzung der Gehwege durch Fortbewegungsmittel wie z.B. die Benutzung mit Fahrrädern für Verkehrsteilnehmer ab 8 Jahren untersagt, den Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen nach § 4, die Benutzung der Spielplätze unter § 5, der Umgang mit Tieren § 7 sowie in § 14 das rechtzeitige Entfernen der zum Haushalt gehörenden Mülltonnen geregelt.

In Abschnitt III wird die Sicherheit der öffentlichen Straßen geregelt. Hierzu zählt unter anderem auch die richtige Hausnummerierung gemäß § 16, das Anbringen von Markisen, Blumentöpfen und Blumenkästen im öffentlichen Verkehrsraum nach § 19 und der sachgemäße Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern nach § 22.

Schließlich enthält der Abschnitt IV die Ausnahmeregelungen in § 23 zu dieser Polizeiverordnung, soweit es mit öffentlichem Interesse vereinbar ist. § 24 legt das ordnungswidrige Verhalten im Sinne der Verordnung fest. Ordnungswidrigkeiten können im Einzelfall mit Geldbußen bis zu 5.000 € geahndet werden.

Abschließend regelt § 25 den Tag des Inkrafttretens und die Geltungsdauer der Polizeiverordnung.

Die Polizeiverordnung kann auf der Internetseite der Stadtverwaltung Sulzbach eingesehen werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung:

City Wache Sulzbach, Gutenbergstraße 1 Tel.: 06897/ 508 334