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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Sulzbach ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadt Sulzbach (www.stadt-sulzbach.de).

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei:

Es handelt sich ausschließlich um PDF-Dokumente:

  • Formulare/Anträge mit Anlagen
  • Flyer und Broschüren
  • Protokolle und Niederschriften
  • Originalfassungen der Amtlichen Bekanntmachungen
  • Haushaltspläne, Nachtragshaushaltspläne, Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
  • Informationen zu den Wahlen
  • Bebauungspläne mit allen Anlagen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. April 2022 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Unter dem Punkt Barrierefreiheit können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.