Automatisierte Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften nach § 34a Meldegesetz
Nachdem die technischen und die organisatorischen Voraussetzungen auf Seiten des Saarlandes geschaffen wurden, können einfache Melderegisterauskünfte (Familienname, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften) mittels automatisierten Abrufes über das Internet erteilt werden.
Die betroffenen Personen haben jedoch das Recht, dieser Form der Auskunftserteilung zu widersprechen.
Falls Sie es wünschen, dass Ihre vorgenannten Daten zukünftig nicht mittels automatisierten Abrufes über das Internet herausgegeben werden, bitte ich Sie, dies innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser amtlichen Bekanntmachung schriftlich, per e-Mail (
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), telefonisch oder persönlich dem Einwohnermeldeamt der Stadt Sulzbach/Saar, Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 002 bis 005, mitzuteilen, damit von dort ein Sperrvermerk bei Ihren persönlichen Daten angebracht wird und insoweit eine Weitergabe Ihrer Daten mittels automatisierten Abrufes über das Internet unterbleibt.
Nähere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern 508-172, 508-173, 508-174 bzw. 508-175 (Meldebehörde Frau Haas, Frau Fuchs, Frau Strzelczyk, Frau Höffgen).
Sulzbach/Saar, den 02.12.2009
(Hans-Werner Zimmer)
Bürgermeister