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Bei der Personengruppe, der es erlaubt ist, auf den speziell gekennzeichneten Stellplätzen zu parken, handelt es sich ausschließlich um schwerstbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung.
Behindertenparkplätze:
| 1 |
in der Sulzbachtalstraße 96 |
| 1 |
in der Sulzbachtalstraße 86 |
| 2 |
vor der Sparkasse |
| 2 |
hinter der Rathausschule |
| 2 |
Oberer Markt im Parkhaus |
| 1 |
Oberer Markt vor der Apotheke |
| 2 |
in der Bahnhofstraße |
| 4 |
am Krankenhaus |
| 1 |
vor der Festhalle |
| 3 |
am Hallenbad |
| 3 |
hinter dem Kaufhaus Woolworth |
Das Freihalten von Behindertenparkplätzen ist letztlich eine Frage der Solidarität und der Fairness.
Hinweis: Um auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigt man einen besonderen Parkausweis. Dieser Parkausweis ist blau, mit einem Lichtbild versehen und gilt bundesweit.
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